Einen Unterschied machen

Aktuell können wir Spenden nur per Überweisung annehmen.

Die Spenden an gemeinnützige Vereine sind bei natürlichen Personen nach § 10b des Einkommensteuergesetzes und bei einer Körperschaft nach § 9 des Körperschaftsteuergesetzes bei den Steuern abzugsfähig. Das bedeutet, dass man bis zu 20% seiner Einkünfte spenden und diese dann zu 100% gegen die Steuerlast setzen kann.

Wir würden uns über jede Unterstützung unsere Arbeit sehr freuen. Kein Betrag ist zu klein.